Manganese X Energy meldet ein vorläufiges Patent
Montreal, Quebec, Kanada, 4. Oktober 2022- Manganese X Energy Corp. (TSXV: MN) (FWB:9SC) (OTCQB:MNXXF) („Manganese X“, „MN“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es in Vorbereitung auf ein bevorstehendes Pilotprojekt ein vorläufiges Patent auf das Manganreinigungsverfahren eingereicht hat.
Über Manganese X Energy Corp.
Manganese X hat sich zum Ziel gesetzt, sein Projekt Battery Hill zu einem Produktionsbetrieb auszubauen. Das Unternehmen hegt die Absicht, die Lithiumionenbatteriebranche und andere alternative Energiesektoren mit Mehrwertstoffen zu versorgen. Darüber hinaus strebt das Unternehmen nach neuen umweltfreundlichen und effizienteren Methoden, die auch eine Herstellung von Mangan zu geringeren, wettbewerbsfähigen Kosten ermöglichen. Das Unternehmen ist das einzige börsennotierte Manganunternehmen in Nordamerika, das die schnelle Kommerzialisierung seiner Manganlagerstätte anstrebt.
Das Tochterunternehmen Disruptive Battery Corp. hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein HLK-(Heizung, Lüftung, Kühlung)-Luftreinigungssystem für sauberere und gesündere Luft zu entwickeln, mit dem Ziel, COVID-19 und andere Schadstoffe auf Oberflächen und in der Luft zu verringern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.manganesexenergycorp.com.
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Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Informationen, die gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen der kanadischen Provinzen „zukunftsgerichtete Informationen“ darstellen könnten. Zu den zukunftsgerichteten Informationen zählen unter anderem die Ergebnisse der PEA, einschließlich Aussagen in Bezug auf den Kapitalwert, die künftige Produktion, die künftige Erschließung und Kommerzialisierung, die Schätzungen der Barkosten, die vorgeschlagenen Abbaupläne und -methoden, die Cashflow-Prognosen, die HPMSM-Gewinnung, den Zeitplan für die Erteilung von Genehmigungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Fähigkeit, Oberflächenrechte zu angemessenen Kosten zu erwerben, die Realisierung der Mineralressourcenschätzungen, Kapital- und Betriebskostenschätzungen, Schätzungen der Projekt- und Minenlebensdauer, die Fähigkeit, Genehmigungen zum angestrebten Zeitpunkt zu erhalten, den Zeitplan und die Höhe der geschätzten zukünftigen Produktion, Explorationsausgaben und potenzielle Vorteile und Alternativen, die Durchführbarkeit und Wirksamkeit des geschützten Extraktionsprozesses von Manganese X, einschließlich seiner Fähigkeit, ein überlegenes Manganprodukt zu produzieren, und dessen Eignung für die Verwendung in der Batterieherstellung. Die Leser sollten sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Manganese X wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die PEA-Ergebnisse sind lediglich Schätzungen und basieren auf einer Reihe von Annahmen, von denen jede einzelne, falls sie falsch ist, das prognostizierte Ergebnis wesentlich verändern könnte. Es kann nicht zugesichert werden, dass das Projekt in Produktion gehen wird. Zu den Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen könnten, gehören unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erschließungsaktivitäten; Projektverzögerungen; die Unfähigkeit, die für den Abschluss der Erschließung erforderlichen Mittel aufzubringen; allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Unwägbarkeiten; dass die künftigen HPMSM-Preise oder Projektkosten erheblich abweichen könnten und eine Kommerzialisierung unwirtschaftlich machen; die Verfügbarkeit alternativer Manganquellen oder Ersatzstoffe; die tatsächliche Manganausbeute; die Schlussfolgerungen wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter im Zuge der weiteren Verfeinerung der Pläne; Unfälle, Arbeitskonflikte, die Verfügbarkeit und Produktivität von Fachkräften und andere Risiken der Bergbauindustrie; politische Instabilität, Terrorismus, Aufstände oder Krieg; Verzögerungen bei der Erlangung von behördlichen Genehmigungen, notwendigen Zulassungen oder beim Abschluss von Erschließungs- oder Bauaktivitäten; dass sich die Mineralressourcenschätzungen in Bezug auf das Projekt aus beliebigen Gründen als ungenau erweisen könnten; dass zusätzliche, derzeit noch unvorhergesehene Arbeiten erforderlich sein könnten, um das Machbarkeitsstadium zu erreichen; dass, selbst wenn das Projekt in Produktion geht, es keine Garantie gibt, dass der Betrieb rentabel sein wird; und Risiken in Zusammenhang mit der Auslegung der GMR-Lizenzgebühr („GMR“), die in der Optionsvereinbarung des Unternehmens vom 22. April 2016 mit Globex Mining Enterprises Inc. (die „Optionsvereinbarung“) vereinbart wurde, einschließlich in Bezug auf: (i) die Kürze und die potenziellen Herausforderungen, denen sich das Unternehmen und andere Parteien im Hinblick auf die Auslegung der Bedingungen der GMR gegenübersehen könnten; (ii) die Bestimmung der Referenzpreise, die zur Bewertung der Metalle und Produkte, die aus dem Projekt produziert werden, herangezogen werden sollen; und (iii) die Produktionsstufe in der Verarbeitungs- und Wertschöpfungskette der lieferbaren Metalle innerhalb einer Produktionsanlage, in der die GMR zahlbar wird, was alles erhebliche Auswirkungen auf die Bestimmung der vom Unternehmen zu zahlenden GMR haben könnte. Die Optionsvereinbarung war bisher nicht Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten und dementsprechend wurden keine Feststellungen oder Entscheidungen von Gerichten oder Schiedsrichtern bezüglich der spezifischen Auslegung der Optionsvereinbarung getroffen.
Obwohl Manganese X versucht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben wurden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse von jenen abweichen, die erwartet, geschätzt oder beabsichtigt wurden. Manganese X lehnt jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen verlangt.
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